Wohn- und Teileigentumsverwaltung

Wir kümmern uns um Ihre vier Wände

Die Wohnungseigentumsverwaltung wird geregelt durch das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vom 15.03.1951 und hat aktuell mit Wirkung zum 01.07.2007 eine Gesetzesänderung sowie zum 01.12.2022 eine Modernisierung nach WeMOG erfahren. Darüber hinaus sind Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB zu beachten. Zudem sind die Regelungen der grundbuchlich eingetragenen Gemeinschaftsordnung (Vereinbarungen) und der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse zu beachten.

Sie nutzen Ihre Immobilie selbst oder haben sie vermietet und wollen das allgemeine Eigentum von erfahrenen Händen im Rundum-Service verwalten lassen…

Um was wir uns kümmern:

  • Instandhaltung und Instandsetzung des Objektes!
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Durchführen von Eigentümerversammlungen
  • Durchführen von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Schadenabwendung, -bearbeitung und -behebung
  • Preis- und Leistungsvergleich bei Instandhaltung und Wartung
  • Auftragsvergabe an Handwerker o.ä.
  • Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  • Erstellen der Hausordnung
  • Überprüfung/Überwachen der Versorgungs- und Dienstleistungsverträge der Gemeinschaft
  • Preis- und Leistungsvergleich von Versicherungen
  • Durchführen der Betriebskosten-Abrechnung
  • Wahrnehmung des gesamten Verkehrs mit den Behörden, soweit es die laufende Verwaltung des Gesamtobjektes betrifft