Wir kümmern uns um Ihre vier Wände
| Der Mietverwalter wird im Auftrag eines einzelnen Eigentümers für sein vermietetes Mehrfamilienhaus tätig. Die Beauftragung erfolgt über einen Vertrag zwischen Eigentümer und Verwalter. Die Beziehung des Vermieters zum Mieter wird in den §§ 535 -590 des BGB geregelt. Hierbei umfasst die Leistung des Verwalters vorwiegend die Wohnungsvermittlung, die Betreuung der Mieter, das Mietinkasso und Überprüfung des technischen Zustandes der Wohnungen und des Gebäudes. |
Mietverwaltung ist Vertrauenssache, da Sie ja vor allem entlastet werden möchten von Ihren Aufgaben als Hauseigentümer und Vermieter – und zwar in möglichst allen Bereichen, ohne dabei selbst den Überblick zu verlieren.
Um was wir uns kümmern:
- Erstellung und Abschluss/Kündigung von Mietverträgen im Namen des Eigentümers
- Einrichtung und Führung einer kaufmännischen Mietbuchhaltung
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Mieter
- Durchsetzung und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
- Aufstellung und Durchführung eines Mahnwesens
- Darstellung der Finanzdaten in Form von Einnahme-/Überschuss-Rechnungen, Umsatzsteuerlisten usw.
- Sammlung und Aufbereitung der Daten zur Betriebskostenabrechnung
- Kontrolle des Sondereigentums und notwendiger Instandhaltungsarbeiten
- Kontrolle von Um- und Ausbauarbeiten
- Ansprechpartner für Mieter und Nutzer
- Wohnungsabnahmen mit Protokoll
• u.v.m.
